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Ermessensentscheidungen bestimmen täglich das Handeln kirchlicher Verwaltungsstellen und kirchlicher Gerichte auf allen Ebenen. Die im kanonischen Recht häufig zu findenden Ermessensnormen werfen dabei eine Vielzahl von theoretischen und praktischen Fragen auf: Wo wird dem handelnden Verwaltungsorgan Ermessen eingeräumt? Welche Möglichkeiten der Entscheidung gibt es? Was sind die Grenzen des Ermessens? Inwieweit sind Ermessensentscheidungen vor kirchlichen Gerichten justitiabel? Ausgehend von rechtstheoretischen Ansätzen wird das „Ermessen“ im Gefüge der Rechtsordnung untersucht, sodann wird auf die Ermessensfehler wie auch auf die Faktoren der Ermessensreduzierung eingegangen. Die Entwicklung einer Methode der Ermessensanwendung schließt die Arbeit ab.