Zum Inhalt
Neben dem Schreiben und Lesen ist auch die Mündlichkeit im Deutschunterricht zentral. Mit den Bildungsstandards für den Kompetenzbereich „Sprechen und Zuhören“ hat die Kultusministerkonferenz festgelegt, was Schülerinnen und Schüler im Bereich „Mündliche Kommunikation“ können sollen. Daraus ergeben sich klare Anforderungen an die Eigenkompetenzen von Lehrkräften. Wie es in der Praxis um die stimmliche Leistungsfähigkeit, die rederhetorischen Kompetenzen und die Fähigkeit zum Textgestalten bei Nachwuchslehrkräften bestellt ist, zeigt Christian Gegner. Aufschlussreich sind insbesondere seine Erkenntnisse zur Genese dieser Kompetenzen im Verlauf des Studiums sowie zu den Auswirkungen der stimmlichen Leistungsfähigkeit auf die rederhetorischen und sprechkünstlerischen Fähigkeiten der Studierenden.